Erheblichen Verbesserungsbedarf angemahnt.
Der ÖJV sieht zu dem von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegten Entwurf erheblichen Verbesserungsbedarf.
In Zeiten des überdeutlich sichtbaren Klimawandels ist eine konsequent waldfreundliche Jagd notwendiger denn je. Dazu muss es mindestens in zwei wichtigen Bereichen des Gesetzentwurfs substantielle Weiterentwicklungen geben:
Vorschlag: „Die Bejagung hat insbesondere die standortgerechte Naturverjüngung des Waldes sowie Saat und Pflanzung klimatoleranter oder auch anderweitig erforderlicher Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.“
Die Verantwortung für die Abschusspläne darf und kann den Grundeigentümern und Jagdpächtern nicht ausschließlich überlassen werden. Das verbietet sich schon aufgrund der vielfältigen Gemeinwohlfunktionen des Waldes für die Gesellschaft, aber auch aus Verantwortung gegenüber den wild lebenden Tieren.
Vorschlag zu § 21 (2a): „Die Parteien des Jagdpachtvertrages vereinbaren unter verbindlicher Beteiligung der Jagdbehörde einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild entsprechend Absatz 1. Grundlage dafür und für die Erstellung der Abschusspläne der anderen wiederkäuenden Schalenwildarten ist ein behördlich erhobenes, revierweises Vegetationsgutachten.“
Für die Pachtverträge muss Vertragsfreiheit gelten. Eine Aufhebung der Mindestpachtzeit bringt mehr Freiheit für die Verpächter und ermöglicht in Konfliktfällen einen schnellen Pächterwechsel.
Nicht nur beim Rehwild, auch bei allen anderen Schalenwildarten, die Abschussplänen unterliegen, sind letztere behördlich zu erstellen und zu flexibilisieren. So sollen z.B. für die Jugendaltersklassen die Abschusspläne immer als Mindestabschusspläne gelten.
Weitere Aspekte für die dringend notwendige Anpassung der Jagdpraxis einer effektiven, tierschutzgerechten Schalenwildbejagung wären die Duldung überjagender Hunde bei Bewegungsjagden, die Synchronisierung und Anpassung der Jagdzeiten an klimatische Änderungen auf alles Schalenwild, sowie ein klares Fütterungsverbot, um die Wildbestände nicht noch weiter anzuheben.
Die Forderung nach einem Schießübungsnachweis hat möglicherweise einen minimalen positiven Effekt, konsequent wäre ein Leistungsnachweis, um die Effizienz der Gesellschaftsjagden und ihre tierschutzgerechte Durchführung entscheidend zu fördern.
Die Einführung einer Berücksichtigung des „Erhaltungszustands der Wildarten“ bei der Festsetzung der Jagdzeiten kann zu einem Hindernis für die auf großen Flächen dringend notwendige Reduzierung der Schalenwildbestände gemacht werden. Dem Zustand des Lebensraumes Wald ist gerade in der momentanen prekären Situation Vorrang zu gewähren.
Dass Bleimunition nicht verboten, sondern in langwierigen Verfahren zertifiziert und seine Verwendung bis 2027 evaluiert werden soll, ist angesichts der nachgewiesenen Toxizität und des Vorhandenseins ausreichender, tauglicher Alternativen völlig unverständlich.
Angesichts der dramatischen Klimaänderungen und dem damit verbundenen „Waldsterben 2.0“ trägt die Jagd vor allem mit der Schalenwildbejagung eine sehr große gesellschaftliche Verantwortung. Die Novellierung des Bundesjagdgesetzes muss deshalb die Grundlagen zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen (§20a GG) verbessern.
gez.
Elisabeth Emmert
ÖJV-Bundesvorsitzende