Pressemitteilungen

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01. 03. 2021

NABU und Ökologischer Jagdverband

Jagd muss Verantwortung für den Wald übernehmen


Emmert und Krüger

Deutschland braucht modernes Jagdrecht – Verbot von Bleimunition zwingend notwendig

Berlin – Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zur Novelle des Bundesjagdgesetzes fordern der NABU und der Ökologische Jagdverband (ÖJV) Verbesserungen am vorliegenden Entwurf. ÖJV-Vorsitzende Elisabeth Emmert und NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentieren:
 "Angesichts des dramatischen Zustands unserer Wälder und der Biodiversität insgesamt braucht Deutschland ein modernes Jagdrecht.

Zentral ist dabei, dass die notwendige gemischte Verjüngung des Waldes und der Waldumbau ohne aufwändige und kostspielige Schutzmaßnahmen vor Wildverbiss möglich werden.

Niemand will einen Wald ohne Wild, aber die vielerorts hohen Bestandsdichten von Rothirsch und Rehen machen die Entwicklung klimaresilienter Wälder mit vielfältiger Fauna und Flora derzeit schwierig bis unmöglich.

Im Gesetz müssen daher – anders als bisher vorgesehen – regelmäßige verpflichtende Vegetationsgutachten verankert werden. So kann faktenbasiert entschieden werden, welche Maßnahmen konkret notwendig sind.

Wir kritisieren zudem scharf, dass im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur von einer Minimierung des Bleigehalts in Jagdmunition gesprochen wird.

Blei ist giftig für Natur, Umwelt und den Menschen – daher gehört es auch in der Jagd schnellstmöglich verboten."
Für Rückfragen:
Konstantin Kreiser, stellv. Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik,
Konstantin.Kreiser@NABU.de
Tel.: +49 172 41 797 30
Elisabeth Emmert, Bundesvorsitzende Ökologischer Jagdverband,
e.emmert@oejv.de
Tel.: +49 2742 910626
 

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04.11.2020

Halbherzigkeit hilft dem Wald nicht


E. Emmert

Der Regierungsentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes bleibt hinter den Notwendigkeiten zurück

In den fast 45 Jahren seit der letzten Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJG) hat sich viel
Reformbedarf aufgestaut. Diesen Stau aufzulösen und das Jagdwesen zu modernisieren
verspricht der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien. Der
jetzt im Kabinett verabschiedete Novellierungsentwurf erfüllt dieses Versprechen allenfalls in
einigen Punkten. Zu begrüßen ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der
Jägerausbildung und Jägerprüfung, wenn sie nicht zu einer unnötigen Aufblähung des
Lernstoffes führt.. Auch die Zulassung von Nachtzieltechnik und Infrarotaufhellern bei der
Bejagung des Schwarzwildes, ein Schritt der unter dem Eindruck drohender Seuchenzüge
der Afrikanischen Schweinepest nötig und möglich geworden ist, bringt endlich Klarheit und
Rechtssicherheit auf einem unübersichtlich gewordenen Gebiet.
Bei der eigentlichen Zukunftsaufgabe der Jagd aber versagt der Reformentwurf. Der
Bundesgesetzgeber scheut sich, bei der Wald-Wild-Frage die klare Aussage zu treffen, dass
der Schutz und die Entwicklung unserer Waldökosysteme eindeutigen Vorrang vor
jagdlichen Partikularinteressen haben muss. Es geht nicht, wie Landwirtschaftsministerin
Julia Klöckner bei der Vorstellung des Entwurfs wieder einmal sagte, um eine
„Gleichberechtigung“ von Wald und Wild, womit ja nur eine Gleichberechtigung von forstlich-
waldökologischen und jagdlichen Interessen gemeint sein kann, weil sonst die Aussage
überhaupt keinen Sinn ergibt.
Im neuen BJG soll festgeschrieben werden, dass die Hege die Verjüngung des Waldes im
Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll. Das geht immerhin über erste
Entwürfe hinaus, in denen nur von „Naturverjüngung“ die Rede war, was Pflanzung und
Saat ausgeschlossen hätte. Wenn die Verjüngung aber nicht gelingt, hat das keinerlei
Konsequenzen, die Ministerin betonte zudem mehrfach, dass Zäune aus Fördermitteln
subventioniert werden sollen.
Richtig ist auch die Abschaffung der behördlichen Abschussplanung bei Rehwild. Den
Handelnden vor Ort, also Grundeigentümern und Jagdpächtern, soll mehr
Eigenverantwortung übertragen werden. Sie sollen einen „Abschusskorridor“ zwischen

einem Mindest- und einem Höchstabschuss vereinbaren, und das „soll“ auf Grundlage eines

Vegetationsgutachtens geschehen, das auch Aussagen zum Lebensraum des Rehwildes

enthalten „soll“. Auf das Lebensraumgutachten könne aber auch verzichtet werden, wenn

beide Vertragspartner das wollen. „Diese wirklichkeitsfremde Idee, eingepackt in windelweiche Gesetzesformulierungen mit der Wiedereinführung einer restriktiven Deckelung, wird nur in Einzelfällen zu konsequent walddienlichem Jagen führen“, fasst Elisabeth Emmert, Vorsitzende des Ökologischen
Jagdverbandes (ÖJV) diesen völlig missglückten Versuch zusammen, die Jagd neu zu
orientieren und gleichzeitig die Traditionsjäger-Lobby des Deutschen Jagdverbandes (DJV)
zu besänftigen. Die Bejagung des Rehwildes ließe sich leicht regeln. Mehr als einen von
behördlichen, revierweisen Vegetationsgutachten gestützten Mindestabschuss braucht es
nicht, um das Ziel waldfreundlicher Jagd zu erreichen: Vitale Wälder mit angepassten
gesunden Wildbeständen.
Gesunde Wildbestände liefern auch ein gesundes Lebensmittel, wenn es nicht mit den
Resten von Bleigeschossen kontaminiert ist. Praxis und Wissenschaft zeigen längst, dass
ein sofortiges Verbot von Büchsengeschossen, die elementares Blei enthalten, ohne
Einbußen bei Tötungswirkung und Sicherheit möglich wäre. Es ist deshalb sogar geboten.
Aber auch dazu fehlt der Bundesregierung der Mut. Die geplanten Regelungen zur
Bleiminimierung sind umständlich und ein ziemlich teures weiteres Zugeständnis an die
Traditionalisten.
Elisabeth Emmert: „Die Chance, dass der Bund auch ohne eigentliche Regelungskompetenz
einen fruchtbaren Impuls zur Modernisierung der Jagd in Deutschland gibt, ist mit diesem
Novellierungsentwurf vertan. Zuversichtlich stimmt, dass man in vielen Bundesländern bei
der Jagdwende schon weiter ist, als der Bund zu gehen bereit ist.“
gez.
Elisabeth Emmert
ÖJV-Bundesvorsitzende

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30.06.2020

Wildtiere und Wälder in Deutschland - Schluss mit Bambi


Artikel von Maike Rademacher - taz.de

Wer einen klimastabilen Mischwald fordert, muss auch den Bestand an Schalenwild verringern. Höchste Zeit für mehr Rotwild auf dem Sommergrill.

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30.06.2020

Jäger gegen Blei – „Ein Umstieg ist überall möglich“


Die Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbands, Elisabeth Emmert, im Gespräch über die Gefahren von Bleimunition

Von Thomas Krumenacker

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03.07.2020

„Kronzeugen einer ungenügenden Jagd“


Interview mit Elisabeth Emmert, Bundesvorsitzende des Ökologischen Jagdverbands

Autor: Dr. Andreas Goebel (Redakteur) - Siegener Zeitung

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05.07.2020

Das Leiden der jungen Bäumchen


Den deutschen Wald plagen Nachwuchssorgen. Aber auf ganz andere Weise, als' man es vielleicht vermuten würde. Und der alte Zwist zwischen Förstern und Jägern geht jetzt in die nächste Runde.
Von Andreas Frey (Text) und Philipp von Ditfurth (Fotos) - Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung – 5. Juli 2020

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12.09.2019

Wald im Klimawandel: Zielführende Jagd ist unerlässlich


E. Emmert

M. Graf v. Schwerin

Überhöhte Wildbestände gefährden seit Jahrzehnten den Waldumbau

Alle reden vom Waldumbau, von nachwachsenden Bäumen, die dringend aus Naturverjüngung übernommen oder gepflanzt werden sollen. Immer häufiger wird das Hauptproblem angesprochen, unter dem der Wald seit Jahrzehnten extrem leidet: zu hohe Wildbestände.

 Dies muss auch endlich bei den politischen Entscheidungsträgern ankommen, die oft noch der konservativen, trophäenorientierten Jägerschaft zugewandt sind. Aus jagdlichem Eigeninteresse sind die Wildbestände zu hoch, eine möglichst große Anzahl an Tieren erhöht die Wahrscheinlichkeit der Sichtung – und damit den Spaß am Jagen.

 Die Auswirkungen auf das Ökosystem Wald sind fatal. Junge, wohlschmeckende Laub- und Nadelbäume werden ständig verbissen und dadurch in ihrem Höhenwachstum stark behindert. Weniger schmackhafte Kiefern oder Fichten überwachsen sie, es kommt zur Entmischung der Waldverjüngung. Das ist fatal, denn gerade jetzt brauchen wir eine möglichst große Artenvielfalt im Wald. Denn welche Arten sich im Klimawandel am besten behaupten, ist zum großen Teil Spekulation.

 Aktuell geht man von mehreren hunderttausend Hektar Schadflächen aus. Dort sollen in Zukunft klimatolerantere Mischwälder wachsen. Doch wie soll das funktionieren, wenn zu viele Rehe und Hirsche die Jungpflanzen zu Bonsais verbeißen oder ganz vernichten?

  • Sollen alle Flächen eingezäunt werden? Nein!
  • Soll man alle jungen Pflanzen mit einer Plastikhülle schützen? Nein!
  • Akzeptiert man stillschweigend, dass wieder Nadelholzmonokulturen entstehen, die nach kurzer Zeit wieder zusammenbrechen? Nein!

 Es ist endlich an der Zeit, die Verantwortung der Jagd für gesamtgesellschaftliche Interessen wie einer naturnahen Waldentwicklung anzunehmen und flächendeckend umzusetzen. Dazu sind Anpassungen der jagdrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Wir brauchen

  • Rechtliche Grundlagen für moderne Jagdstrategien wie großflächigen Drückjagden, z.B. bzgl. des Überjagens von Hunden oder einem Schießleistungsnachweis
  • Anpassung der Jagdzeiten an geänderte Vegetationszeiten und Synchronisierung für alle Schalenwildarten
  • Forstliche Gutachten zur Erfassung des Zustandes der Waldverjüngung als verbindliche Grundlage für die Abschussplanung in allen Bundesländern
  • Mehr Freiheiten für Verpächter, z.B. die Abschaffung von Mindestpachtzeiten

Angepasste Wildbestände sind die unabdingbare Voraussetzung für die Bewältigung der Klimakrise im Wald!

 

gez.                                             gez.

Elisabeth Emmert                       Mathias Graf von Schwerin

Vorsitzende                                 Stellv. Vorsitzender

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19.10.2018

Effektive, tierschutzgerechte Jagd darf nicht an Revieregoismen scheitern


E. Emmert

Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) fordert eine Duldungspflicht für überjagende Hunde bei angemeldeten Bewegungsjagden

Nicht nur in Zeiten drohender Wildseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist die Durchführung von gut geplanten Bewegungsjagden ein dringend gebotenes Mittel, um den landeskulturell und ökologisch notwendigen Abschuss unter Minimierung des Jagdrucks zu realisieren. Bewegungsjagden sind besonders dazu geeignet, in kurzer Zeit einen großen Teil des notwendigen Abschusses zu erfüllen. Das reduziert den durch die Jagd entstehenden Stress für die Wildtiere erheblich und gewährleistet Ruhe für das Wild besonders in Zeiten des winterlichen Nahrungsengpasses. 

In allen Fällen ist bei Bewegungsjagden der Einsatz von Stöberhunden notwendig, um eine effektive Bejagung zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß beunruhigen menschliche Treiber das Wild zwar, können v.a. das Schwarzwild aber nicht so in Bewegung bringen, dass der angestrebte konzentrierte Abschuss realisiert werden kann. 

Beim unerlässlichen Hundeeinsatz kann nicht immer verhindert werden, dass Stöberhunde bei ihrer Arbeit auch die Grenzen des bejagten Bezirkes überschreiten und dort Wild verfolgen. In modernen Landesjagdgesetzen wie in Baden Württemberg, dem Saarland oder Nordrhein-Westfalen ist bereits geregelt, daß dies von den an den Jagdbezirk angrenzenden Jagdausübungsberechtigten an einer begrenzten Zahl der Termine geduldet werden muss, wenn die Jagd vorher angekündigt wurde. Dese Regelung ist sinnvoll und praxisgerecht. Sie ermöglicht zudem eine gemeinsame Jagd vieler Reviere, auch dies erhöht die Effektivität und senkt den Jagddruck. 

Im Rahmen der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes aufgrund der drohenden ASP sollte auch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) geändert und zumindest eine Klausel zur Duldung überjagender Hunde aufgenommen werden. Dies scheiterte an der Intervention der Staatsregierung von Bayern. Damit siegen Revieregoismen von Jagdausübungs-berechtigten über eine effektive und tierschutzgerechte Bejagung.

 

Viele mögliche Bewegungsjagden müssen so unterbleiben, da die Verantwortlichen nicht sicherstellen können, dass die Stöberhunde mit Sicherheit im eigenen Jagdbezirk bleiben.

Eines der wichtigsten Instrumente zur Reduzierung überhöhter Schalenwildbestände, insbesondere aber die Eindämmung der vielerorts weit überhöhten Wildschweinbestände, wird so unbrauchbar gemacht.

 

Elisabeth Emmert, Bundesvorsitzende des ÖJV fasst die Forderung des Verbandes zusammen:

 "Der Ökologische Jagdverband fordert die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern auf, für eine Regelung zu sorgen, die eine Bejagung im Sinne der ökologischen, landeskulturellen und seuchenhygienischen Erfordernisse möglich macht und die Rechtssicherheit für den Einsatz von Stöberhunden gewährleistet."



09.11.2016

Halbautomatische Gewehre auf der Jagd wieder legal 


Torsten Pflittner

Am 9. November 2016 wurde die kleine Bundesjagdgesetz-Novelle im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit dürfen Jäger ab dem 10.11.2016 wieder ihre halbautomatischen Langwaffen auf der Jagd verwenden. Nach all der Verunsicherung durch ein Gerichtsurteil im diesjährigen Frühjahr hat die Reform sogar eine kleine Verbesserung gebracht. 

Die Magazinkapazität wird nicht mehr erwähnt, der Text verbietet nun „mehr als drei Patronen“ zu laden. Diese rechtliche Korrektur und Klarstellung war nötig geworden, da das Bundesverwaltungsgericht am 7. März 2016 in einem Urteil allen Jägern die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit auswechselbarem Magazin verbieten wollte. Dies hatte zu großer Verunsicherung sowohl bei den Jägern als auch bei den Waffenbehörden geführt, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Auslegungen des Urteils realisierten. 

 Nach allgemeiner Ansicht dürfen Jäger jetzt Magazine egal welcher Kapazität besitzen und in ihren Waffen auf Schießständen und auf der Jagd verwenden - nur bei der Jagd dürfen eben nur 3 Patronen geladen sein. 

Torsten Pflittner, Arbeitskreis Schießwesen des ÖJV Bayern 

 

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes 
Vom 1. November 2016 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: 
Artikel 1 
Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBI. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 
1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: „c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“. 
2. ln § 36 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Nr. 2 und 3“ durch die Wörter ,,Absatz 1 Nummer 2, 2a, 2b und 3“ ersetzt. 
3. § 38a wird wie folgt geändert: 

a) ln Absatz 1 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2a Buchstabe a“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2a Buchstabe a, auch in Verbindung mit Absatz 3,“ ersetzt. 

b) ln Absatz 2 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Absatz 3,“ ersetzt.
4. ln § 39 Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 2a Buchstabe b, Nummer 2b bis 4 oder Nummer 5, Absatz 2 oder Absatz 5“ durch die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buchstabe b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 2a Buchstabe b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 2b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 4 oder Nummer 5, Absatz 2 oder Absatz 5“ ersetzt. 



Artikel 2 
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

 

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. 
Berlin, den 1. November 2016 
Der Bundespräsident Joachim Gauck 
Die Bundeskanzlerin Dr. AngeIa MerkeI 
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt 



26.06.2016

Urteil zu Halbautomaten 


E. Emmert

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Magazinkapazität von halbautomatischen Jagdwaffen Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) setzt sich für eine zeitgemäße Bejagung mit geeigneten Waffen ein.

 

Nach o.g. Urteil haben aufgrund des Verbotes des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c Bundesjagdgesetz Jäger kein waffenrechtlich relevantes Bedürfnis, halbautomatische Jagdwaffen zu erwerben, zu besitzen und zu führen, die nach ihrer Bauart ein Magazin mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können.

Das drohende Verbot von halbautomatischen Waffen für die Jagd ist aus Sicht des ÖJV überzogen. In der Hand besonnener Schützen können die bisher für die Jagd erlaubten Halbautomaten mit Zweischussmagazin vor allem bei der Schwarzwildreduktion eine echte Hilfe darstellen.

Der bisherige Gesetzesstand sollte zumindest wieder hergestellt werden. Wir ersuchen das BMEL, umgehend zu prüfen, ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen.

 

gez.

Elisabeth Emmert

ÖJV-Bundesvorsitzende

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